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AGB

1. Diese folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der

ELBJETS GmbH

Yokohamastraße 2

20457 Hamburg

Geschäftsführer: Sven Loga und Alexander Müller

(nachfolgend ELBJETS genannt) und dem Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt).

  • 1.1. Kunde kann eine natürliche oder juristische Person sein, welche selbst Fluggast ist oder im Namen oder Auftrag eines Fluggastes oder Auftraggebers handelt. Der Kunde ist verantwortlich für alle von ihm bestimmten Fluggäste an Bord des unter Punkt 2 genannten Flugzeuges.
  • 1.2. Die von ELBJETS angebotene Dienstleistung bezieht sich auf die Vermittlung von Flugzeugen, vorrangig Business Jets, welche die Kunden auf einer von ihm angefragten Strecke transportieren
  • 1.3. Die Kunden können bei der ELBJETS eine unverbindliche und für sie kostenfreie Charteranfrage stellen. Dies kann in jeglicher Form mündlich oder schriftlich erfolgen, muss aber deutlich als eine Charteranfrage zu erkennen sein.
  • 1.4. Auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Daten erstellt ELBJETS ein unverbindliches Angebot mit zu dem Zeitpunkt des verfassten Angebotes möglichen Konditionen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der der Kunde den Vertrag mittels Unterschrift bestätigt und an ELBJETS in elektronischer oder in postalischer Form zurück sendet.
  • 1.5. Nach unterschriebenen Vertrag und Eingangsbestätigung der ELBJETS, kann der Kunde nach Rechnungserhalt die Zahlung per Banküberweisung anweisen. Das Zahlungsziel ist auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  • 1.6. Grundlage des Vertrages sind die in der Charteranfrage übermittelten Daten des Kunden und dem darauffolgenden Angebot der ELBJETS. Weicht der Inhalt des Vertrags zu dem des Angebotes ab, zum Beispiel durch seitens des Kunden ergänzte Sonderwünsche, so bedarf es einen neuen Vertrag oder der ausdrücklichen und nur schriftlichen Zustimmung der Änderungen bzw. Ergänzung seitens ELBJETS. Sonderwünsche welche über die in Punkt 3 genannten Basisleistungen hinausgehen, werden bestmöglich seitens ELBJETS erfüllt beziehungsweise an das Luftfahrtunternehmen, welches nach Punkt 2 mit der Durchführung des Fluges beauftragt wird, weitergegeben. ELBJETS übernimmt keine Garantie für die Erfüllung der Sonderwünsche.

2. Mit Zustandekommens des Vertrags zwischen dem Kunden und ELBJETS, beauftragt der Kunde die Firma ELBJETS damit, in seinem Namen einen rechtsverbindlichen Beförderungsvertrag mit einem Luftfahrtunternehmen einzugehen.

  • 2.1. Sollte kein Beförderungsvertrag mit einem Luftfahrtunternehmen vermittelt werden können, so behält sich ELBJETS vor von dem Vertrag mit dem Kunden zurücktreten zu können.
  • 2.2. Sollte das des Luftfahrtunternehmens angebotene Flugzeug mit entsprechende Konditionen bei Vertragsabschluss nicht mehr verfügbar sein, so behält sich ELBJETS vor, einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Ein gleichwertiger Ersatz ist ein Flugzeug in mindestens derselben Kategorie. Eventuelle Mehrkosten für die Buchung einer Alternative, werden vor Abschluss des Beförderungsvertrags seitens ELBJETS an den Kunden kommuniziert und Bedarf seitens des Kunden die schriftliche Zustimmung.
  • 2.3. Sollte kein gleichwertiger Ersatz von ELBJETS gefunden werden können oder akzeptiert der Kunde den von ELBJETS angebotenen Ersatz nicht, kommt kein Vermittlungsvertrag zwischen ELBJETS und dem Kunden zustande.

3. Die Preise welche ELBJETS in dem Angebot und dem Vertrag dem Kunden anbietet, inkludieren alle flugbetrieblichen Nebenkosten für die vom Kunden angefragte Strecke, Positionierungsflüge, Landegebühren bei normalen Öffnungszeiten und anfallende Steuern und Gebühren, unvermeidbare und zu dem Zeitpunkt des Angebots- bzw. Vertragserstellung bekannten Zuschläge. Diese Kosten sind als Basiskosten zur Durchführung des vom Kunden gebuchten Fluges zu verstehen. VIP-Catering passend zur Tageszeit und den für das gebuchte Flugzeugmuster umsetzbaren Möglichkeiten sind ebenfalls inbegriffen. Die anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer berechnet sich je nach angefragter Strecke und wird seitens ELBJETS separat ausgewiesen beziehungsweise explizit im Angebot und Vertrag vermerkt.

  • 3.1 Ausdrücklich nicht in den Kosten des Angebots bzw. Vertrags inbegriffen sind Kosten, wie die Flugzeugenteisung auf dem Passagierflug oder des vorausgegangenen Positionierungsfluges, Bodentransportdienste, die Nutzung von Kommunikationsmitteln an Bord des Flugzeuges wie Satellitentelefon oder Internetnutzung (einschließlich WIFI-Nutzung) und zusätzliche Versicherungsprämien für Krisengebiete.
  • 3.2 Sollten oben genannte und nicht inbegriffene Kosten bei dem des Kunden gebuchten Fluges anfallen, so bemüht sich ELBJETS die tatsächlichen Mehrkosten schnellstmöglich an den Kunden zu kommunizieren und die Kosten hierfür zeitnah in Rechnung zu stellen.
  • 3.3 Der Kunde hat diese Mehrkosten innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

4. Der Kunde kann den von ihm geschlossenen Vertrag mit ELBJETS jederzeit kündigen. Hierfür werden folgende Stornierungsbedingungen vereinbart:

  • 4.1.1. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Abflug 10%, mindestens jedoch €1.000,00.
  • 4.1.2. Bei Stornierung bis 72 Stunden vor Abflug 40%, mindestens jedoch €1.500,00.
  • 4.1.3. Bei Stornierung bis 24 Stunden vor Abflug 75%, mindestens jedoch €2.000,00
  • 4.1.4. Bei Stornierung weniger als 24 Stunden vor Abflug 100%
  • 4.1.5. Bei bereits erfolgter Bereitstellung oder bei bereits verauslagten Kosten werden zusätzlich die aktuellen Kosten berechnet, ohne Nachweispflicht seitens ELBJETS GmbH.
  • 4.2. Die Stornierung des Vertrags ist ELBJETS schriftlich mitzuteilen. ELBJETS wird den Erhalt der Stornierung dem Kunden schriftlich rückbestätigen. Zur Berechnung der zu zahlenden Stornierungsgebühren gilt der schriftliche Eingang bei ELBJETS. als Berechnungsgrundlage.
  • 4.3. Erfolgt die Zustellung der Stornierung außerhalb der Kerngeschäftszeiten der ELBJETS (08:00-20:00 Uhr deutsche Ortszeit), so gilt sie als am nächsten Tag zugestellt.
  • 4.4. Hat der Kunde die Zahlung bereits angewiesen, so ist wird ELBJETS die Differenz des Charterpreises zurücküberweisen. Sollte die Zahlung des Kunden noch nicht angewiesen sein, so hat der Kunde die Stornierungsgebühren innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung an ELBJETS zu zahlen.

5. Der Kunde verpflichtet sich, alle Passagierdaten von sich, inklusive die seiner Mitflieger und/oder Auftraggeber, möglichst bald nach Vertragsabschluss ELBJETS zur Verfügung zu stellen. Zu den Passagierdaten gehören neben Namen, Vorname(n) und Geburtsdatum auch Ausweisdaten wie Personalausweis- oder Passnummer, Gültigkeit, Ausstellungsdatum und Nationalität. Die Daten müssen spätestens 72 Stunden vor dem geplanten Abflug bei ELBJETS eingegangen sein. Sollten für die vom Kunden gebuchten Flugstrecke noch weitere Daten erforderlich sein, zum Beispiel um Überflugrechte oder Landegenehmigungen zu erhalten, so verpflichtet sich der Kunden diese Daten von sich und/oder seinen Mitfliegern und/oder Auftraggebern schnellstmöglich ELBJETS zur Verfügung zu stellen.

  • 5.1. Jeder Fluggast ist eigenständig dafür verantwortlich, alle erforderlichen Dokumente mit sich zu führen. Dies umfasst besonders diese Dokumente, welche den Fluggast dazu berechtigen in das Zielland Ein- und Ausreisen und sich nach den gesetzlichen Bestimmungen dort aufhalten zu dürfen (Identitätsnachweise, Pass, Impfbescheinigungen, Visum, sonstige Aufenthaltsgenehmigungen, Gesundheitsvorschriften).
  • 5.2. Informationen über gültige Ein- und Ausreisebestimmungen können vom Kunden und Fluggästen bei aus- bzw. inländischen Botschaften, dem Auswärtigen Amt oder sonstigen zuständigen Ämtern eingeholt werden.
  • 5.3. Wird einem Fluggast die Einreise aufgrund von ihm falsch übermittelten Daten oder fehlenden Unterlagen verweigert, übernimmt ELBJETS weder Haftung noch eventuell auftretende Mehrkosten hierfür.
  • 5.4. Mit Übermittlung der Fluggastdaten garantiert der Kunde, dass keine Fluggäste sanktioniert sind oder gegen geltende Sanktionen verstößt.

6. Der Kunde informiert sich vor Abflug über aktuelle Gefahrgutvorschriften und für auf ihn und/oder seine Fluggäste und/oder Auftraggeber eventuell zutreffende Einschränkungen. Aktuelle Gefahrgutvorschriften stellt ELBJETS dem Kunden auf Nachfrage zur Verfügung. Ebenfalls hat der Kunde die Möglichkeit Gefahrgutvorschriften auf den Internetseiten der IATA oder ICAO einzusehen. Eine unverbindliche Übersicht von Gefahrgutvorschriften ist ebenfalls auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamt unter folgendem Link abrufbar: https://www.lba.de/DE/Luftfahrtunternehmen/Gefahrgut/Passagierinformation/Passagiergepaeck/Passagiergepaeck_node.html (abgerufen 12.05.2021).

  • 6.1. Neben den Gefahrgutvorschriften informiert sich der Kunde über die Einfuhr- bzw. Ausfuhrbestimmungen von Gegenständen des Abflugs bzw. Ankunftsortes.

7. Sollte aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Wetter, technischer Defekt) ein pünktlicher Abflug zu der vereinbarten Abflugzeit nicht möglich sein, so bemühen sich ELBJETS und die mit dem Flug gebuchte Luftverkehrsgesellschaft um ein schnellstmöglichen Abflug um die Verspätung so kurz wie möglich zu halten. ELBJETS haftet nicht für sich hieraus eventuell ergebene Schäden des Kunden.

  • 7.1. Sollte aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Wetter, technischer Defekt, Terrorismus) eine Flugdurchführung bzw. Landung am Zielort nicht möglich sein, so gilt der Flug bei Landung auf dem Alternativ- bzw. Ausweichflughafen als durchgeführt. ELBJETS haftet nicht für sich hieraus eventuell ergebene Schäden des Kunden oder für eventuelle Kosten der Weiterbeförderung. Ist die Landung am Zielflughafen oder dem Ausweichflughafen nicht möglich und ein Rückflug zum Startflughafen vom Kunden gewünscht oder aus den sich ergebenen Umständen unvermeidbar, so schuldet der Kunde ELBJETS ein angepasstes Entgelt berechnet aus den ursprünglich angebotenen Kosten gezogen auf die Flugzeit und der letztendlich tatsächlich geflogenen Flugzeit.
  • 7.2. Wenn die Zeit, während der das Luftfahrzeug dem Charterer vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, überschritten wird, weil Passagiere oder Gepäck nicht rechtzeitig zum Anbordbringen bereitstehen oder weil Reisedokumente oder sonstige für die Beförderung erforderlichen Unterlagen fehlen oder dies aufgrund sonstiger Handlungen bzw. Unterlassungen des Kunden und/oder seiner Fluggäste und/oder seines Auftraggebers verursacht wird, schuldet der Kunde der ELBJETS Liegegelder gem. der Gebührenordnung des jeweiligen Flughafens sowie Aufwandsersatz für zusätzliche Boden- und Flugzeiten.
  • 7.3. Ist der Kunde zur geplanten Abflugzeit noch nicht am Flughafen bzw. dem vereinbarten Treffpunkt eingetroffen so hat ELBJETS bzw. die mit der Durchführung des Fluges gebuchte Luftverkehrsgesellschaft das Recht den Flug zu streichen. Verspätet sich der Kunde auf seiner Anreise zum Flughafen bzw. dem vereinbarten Treffpunkt, so muss er ELBJETS hierüber schnellstmöglich in Kenntnis setzen.
  • 7.4. ELBJETS haftet ebenfalls nicht für Handlungen anderer Fluggesellschaften, Abfertigungsunternehmen sowie deren Erfüllungsgehilfen

8. Der Kommandant des Flugzeugs ist berechtigt, jederzeit alle notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Insoweit hat er volle Entscheidungsbefugnis über die Abänderung der angebotenen Nutzlast und Sitzkapazität, über die Passagiere und Güter sowie über die Verladung, Verteilung und Entladung von Fracht und Gepäck. Gleichermaßen trifft der Kommandant, alle notwendigen Entscheidungen, ob und in welcher Weise der Flug durchgeführt, von der vorgesehenen Streckenführung abgewichen und wo eine Landung vorgenommen wird. Dem Kommandant bzw. der Flugzeugbesatzung ist Folge zu leisten.

9. Für eventuelle Beschädigungen des Kunden und/oder seiner Fluggäste und/oder Auftraggeber am Flugzeug oder im Flugzeuginnenraum haftet der Kunden unbegrenzt. Weder ELBJETS noch die Luftverkehrsgesellschaft welche für den Flug gebucht wurde, muss hierüber einen Nachweis führen.

10. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des internationalen Privatrechts.

11. Ist der Kunde Verbraucher und hat den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen, so ist der Wohnsitz des Kunden für eventuelle Klagen und Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag maßgebend.

12. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg als Sitz von ELBJETS ausschließlicher Gerichtsstand.

Diese AGB sind in deutscher und englischer Sprache für den Kunden verfügbar. Bei Unstimmigkeiten und/oder Widersprüchen hat nur die deutsche Fassung Geltung.










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